
Banken
In Luxemburg sind rund 145 Banken – überwiegend Tochtergesellschaften oder Niederlassungen ausländischer Großbanken – aus 24 Ländern niedergelassen (weitere Informationen auf www.abbl.lu).
Die luxemburgischen Banken unterliegen der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor (Commission de Surveillance du Secteur Financier – CSSF).
Die luxemburgische Bankengesetzgebung sieht zwei Arten von Bankinstituten vor:
- die Universalbank, der die Ausübung aller Arten von Bankgeschäften gestattet ist (die Mehrheit der in Luxemburg ansässigen Banken sind Universalbanken); und
- die Hypothekenbank oder Pfandbriefbank (Banque d’émission de lettres de gage), deren Geschäftstätigkeit auf die Emission von Pfandbriefen beschränkt ist.
Die luxemburgischen Banken bieten ihren Kunden ein breit gefächertes Angebot an Bankdienstleistungen im Bereich Vermögensverwaltung für Privatkunden, Kapitalmarktaktivitäten oder Financial Engineering. Die auf die Emission von Pfandbriefen spezialisierten Hypothekenbanken kommen in den Genuss eines besonderen Rechtsrahmens, der ihnen die Begebung von Schuldtiteln mit hohen Ratings ermöglicht, die einen besseren Anlegerschutz bieten.
Die Gründung einer Bank in Luxemburg unterliegt dem Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor in seiner jeweils gültigen Fassung und erfordert die Zulassung durch das für den Finanzsektor zuständige Regierungsmitglied.
Praktischer Ratgeber (in englischer Sprache):
How to set up a bank
