Captive-Rückversicherer

Eine Captive-Rückversicherungsgesellschaft ist eine eigenständige Tochtergesellschaft eines oder mehrerer Industrie-, Finanz- oder Handelsunternehmen, die alle oder einen Teil der Risiken dieser Unternehmen und ihrer Tochtergesellschaften rückversichert.

Viele multinationale Unternehmen greifen auf Captive-Rückversicherungen zurück, um Risiken sowohl in ihrem Heimatland als auch im Ausland abzudecken. Angesichts der progressiven Liberalisierung des Welthandels und der fortschreitenden internationalen Expansion der Unternehmen wählen die Versicherungsnehmer einen globaleren Ansatz für die Steuerung ihrer Risikodeckungsprogramme, so dass den Captive-Rückversicherungen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung einer weltweiten Strategie zur Risikofinanzierung  zukommen kann.

Luxemburg ist der bedeutendste Standort für Captive-Rückversicherungen in Europa. Seit das Grossherzogtum 1984 ein Gesetz verabschiedet hat, das die Gründung dieser Art von Rückversicherern ermöglicht, geniesst das Land in diesem Geschäftsbereich einen ausgezeichneten Ruf, der inzwischen mehr als 250 Industrie- und Finanzgruppen angezogen hat. Captive-Rückversicherungen unterliegen in Luxemburg dem Gesetz vom 6. Dezember 1991 über den Versicherungssektor in seiner jeweils gültigen Fassung sowie der großherzoglichen Verordnung vom 5. Dezember 2007 in ihrer jeweils gültigen Fassung, welche die Modalitäten für die Zulassung von Rückversicherungsgesellschaften und die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit festlegt. Sie unterliegen der aufsichtsbehördlichen Überwachung durch das Commissariat aux assurances (CAA).

Unsere Informationsbroschüre Luxembourg Captive Reinsurance Companies in englischer Sprache gibt einen detaillierteren Überblick über die derzeit gültigen Rahmenbedingungen für Rückversicherer.

Praktischer Ratgeber (in englischer Sprache):
How to set up a reinsurance company