
Spezialfonds
Die per Gesetz vom 13. Februar 2007 geschaffenen Spezialfonds (Fonds d’Investissement Spécialisés – FIS) sind nicht für das breite Anlegerpublikum gedacht, sondern professionellen Investoren und Privatanlegern vorbehalten, die entweder einen Mindestbetrag von 125.000 Euro investieren oder eine von einem Finanzinstitut ausgestellte Bescheinigung vorlegen können, derzufolge sie über die erforderliche Sachkenntnis zur richtigen Beurteilung der Risiken ihrer Anlagen in Spezialfonds verfügen.
Spezialfonds unterliegen weniger strengen Veröffentlichungspflichten als Publikumsfonds, und ihre Tätigkeit ist recht locker reguliert. Ein Fondsinitiator ist nicht unbedingt erforderlich.
Spezialfonds können in alle Arten von Vermögenswerten investieren und sind daher nicht nur für die Auflegung herkömmlicher Aktien-, Renten- oder Geldmarktfonds, sondern auch für Immobilien-, Hedge- und Risikokapitalfonds geeignet. Der Grundsatz der Risikostreuung wurde beibehalten, doch das Gesetz schreibt keine quantitativen Anlagebeschränkungen vor.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Website der Luxemburgischen Investmentfondsvereinigung (Association luxembourgeoise des fonds d'investissement – ALFI).
Praktischer Ratgeber (in englischer Sprache):

