
Pensionsfonds
In den vergangenen Jahren wurden in Luxemburg mehrere Arten von Pensionsfonds für den nationalen Markt und für den internationalen Markt der ins Ausland entsandten Arbeitnehmer entwickelt:
- die Altersvorsorge-Spargesellschaft (Société d’Epargne-Pension à Capital Variable – SEPCAV), deren Merkmale mit denjenigen eines Investmentfonds vom Typ „SICAV“ vergleichbar sind und die vor allem für beitragsorientierte Pensionspläne geeignet ist, und
- die Altersvorsorge-Sparvereinigung (Association d’Epargne-Pension – ASSEP), die sowohl für beitrags- als auch für leistungsorientierte Pensionspläne, aber auch zur Finanzierung beider Arten von Plänen im Rahmen einer einzigen Rechtsstruktur (Teilfonds-Konzept) genutzt werden kann. Ferner kann eine ASSEP zur Finanzierung von Zusatzleistungen wie Hinterbliebenenrenten oder Versorgungsleistungen bei Erwerbsunfähigkeit dienen. In diesem Fall müssen entweder entsprechende Rücklagen gebildet oder eine Rückversicherung zur Risikodeckung abgeschlossen werden.
Beide Rechtsformen für Pensionsfonds sind im Gesetz vom 13. Juli 2005 verankert, das die Europäische Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung („IORP-Richtlinie“) in nationales Recht umsetzt und das Gesetz vom 8. Juni 1999 über die internationalen Pensionsfonds abändert.
Eine dritte Form von Pensionsfonds wird im Rahmen der Versicherungsgesetzgebung angeboten. Dieses Instrument mit der Bezeichnung CAA-Pensionsfonds ist der aufsichtsrechtlichen Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde für den Versicherungssektor (Commissariat aux assurances – CAA) unterstellt und wird von der großherzoglichen Verordnung vom 31. August 2000 in ihrer jeweils gültigen Fassung geregelt.
Die CAA-Pensionsfonds eignen sich für beitrags- und leistungsorientierte Pensionspläne (oder aber für die Finanzierung beider Arten von Plänen im Rahmen einer einzigen Rechtsstruktur mit mehreren Teilfonds). Über sie können ebenfalls Zusatzleistungen im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit ihrer Mitglieder angeboten werden. Diese Pensionsfonds können unter vier verschiedenen Rechtformen aufgelegt werden: als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, als Genossenschaft, als eine als Aktiengesellschaft organisierte Genossenschaft (Société Coopérative organisée comme une Société Anonyme, SCoSA) und als gemeinnütziger Verein.
Als Alternativen bieten sich ein Pooling-Vehikel für Pensionsfonds, ein Gruppenversicherungsvertrag sowie der Pension Trust (fiducie pension) an.
Unsere Broschüre Luxembourg International Pension Vehicles in englischer Sprache bietet eine ausführliche Beschreibung der verschiedenen Pensionsfonds.
