Rechtliches Umfeld für Investmentfonds

Die Investmentfonds luxemburgischen Rechts unterliegen dem Gesetz vom 20. Dezember 2002 über die Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner jeweils gültigen Fassung („Gesetz von 2002“). Dieses Gesetz setzte die Europäischen Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG über die Organismen für gemeinsame Anlagen in luxemburgisches Recht um.

Einige Fondskategorien, die nicht in den Anwendungsbereich der Europäischen Richtlinien und folglich des besagten luxemburgischen Gesetzes über deren Umsetzung in nationales Recht fallen, sind durch eigene Gesetze geregelt, darunter:

  • das Gesetz vom 13. Juli 2005 über die Altersvorsorge-Spargesellschaften mit variablem Kapital (Société d'Epargne-Pension à Capital Variable - SEPCAV) und Altersvorsorge-Sparvereinigungen (Association d'Epargne-Pension - ASSEP) in seiner jeweils gültigen Fassung.

Für Organismen für gemeinsame Anlagen luxemburgischen Rechts, die so genannte alternative Anlagestrategien verfolgen, gelten spezifische Regeln, die von der Aufsichtsbehörde CSSF festgelegt wurden.