Family Offices
In vielen Fällen kann es für eine natürliche Person interessant sein, einen Teil ihres Vermögens in eine Struktur mit eigener Rechtsperson einzubringen: bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge, der Regelung von Verwaltungsvollmachten in Familienunternehmen, bei spekulativen Anlagen oder Verschuldung.
Mit Gesetz vom 11. Mai 2007 hat der Luxemburger Gesetzgeber ein Vehikel geschaffen, das auf die Verwaltung des privaten Vermögens von natürlichen Personen abzielt: die Verwaltungsgesellschaft für Familienvermögen (Société de gestion de Patrimoine Familial – SPF). Sie ist ein einfaches, flexibles und mit allen EU-Regularien konformes Vehikel zur Vermögensverwaltung.
Die Rechtsform einer SPF muss zwingend die einer Kapitalgesellschaft sein. Das Grundkapital ist abhängig von der gewählten Rechtsform.
Gesellschafter einer SPF können nur natürliche Personen sein, die im Rahmen der Verwaltung ihres Privatvermögens tätig werden, oder von ihnen beauftragte und in ihrem Namen handelnde Strukturen.
Im Kontext einer SPF versteht man unter „Familienvermögen“ ausschließlich das Privatvermögen natürlicher Personen. Eine familiäre Verbindung zwischen den verschiedenen Aktionären einer SPF ist nicht erforderlich.
Eine SPF ist ein passives Anlagevehikel: ihr Gegenstand ist ausschließlich der Kauf, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Finanzanlagen. Jede Geschäftstätigkeit, auch die Einmischung in die Verwaltung einer Gesellschaft, an der sie beteiligt ist (auch Mehrheitsbeteiligungen), ist explizit ausgeschlossen.
Aufgrund dieser Ausnahmebestimmungen sind die durch Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen auf eine SPF nicht anwendbar.