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      Exchange Traded Funds

      Es gibt keine juristische Definition eines börsengehandelten Fonds (Exchange Traded Fund, ETF). Prinzipiell sind alle Arten von Investmentfonds, die an der Börse gehandelt werden, ETFs.

      Die Mehrheit der existierenden ETFs zeichnet sich dadurch aus, dass sie passiv die Wertentwicklung eines Finanzindexes nachbilden. Das heißt aber nicht, dass aktiv gemanagte Investmentfonds (die z.B. die Auswahl ihrer Investitionen auf eine vorangehende Recherche und Analyse basieren) nicht auch an der Börse notiert und gehandelt werden können.

      Die Nachbildung eines Indexes kann entweder traditionell geschehen, indem Aktiva direkt gehalten werden, welche den zugrundeliegenden Index nachbilden, oder synthetisch, indem auf Derivate zurückgegriffen wird.

      In Luxemburg sind beide Methoden der Indexnachbildung zugelassen. Um das OGAW-Statut (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) zu bekommen und vom europäischen Pass zu profitieren, müssen ETFs luxemburgischen Rechts die in Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen vorgesehenen Anlagebeschränkungen einhalten.

      ETFs nach Luxemburger Recht, die sowohl an der Börse notiert sind als auch zum alleinigen Ziel haben, einen oder mehrere Indizes nachzubilden, sind von der Zeichnungssteuer (taxe d’abonnement) befreit.