Managementgesellschaften von Investmentfonds
Unter dem Management (gestion) eines Organismus für gemeinsame Anlagen (OGA) versteht der Luxemburger Gesetzgeber die Verwaltung des Portfolios (in Übereinstimmung mit der im Managementreglement festgelegten Anlagepolitik und im alleinigen Interesse der Anteilseigner), sowie die administrative Verwaltung und die Vermarktung des Fonds.
Da ein Fonds Commun de Placement (FCP) selbst keine Rechtspersönlichkeit hat, muss das Fondsmanagement durch eine Managementgesellschaft gewährleistet werden. Letztere setzt das Managementreglement auf und nimmt für den Fonds oben genannte Aufgaben wahr.
Dienstleistungen von Managementgesellschaften
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Managementgesellschaft auch eine individuelle und vollumfängliche Vermögensverwaltung für private oder institutionelle Anleger einschlieβlich Pensionsfonds anbieten. Diese Dienstleistung erfolgt dann im Rahmen eines expliziten Auftrags von Seiten der Kunden. Damit kann eine Managementgesellschaft die gleichen Dienstleistungen anbieten wie ein Vermögensberater.
Des weiteren darf eine Managementgesellschaft auch Anlageberatung im Zusammenhang mit einer Reihe im Gesetz definierter Investmentprodukte sowie Dienstleistungen im Bereich der Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen anbieten, dies allerdings lediglich als Nebenaktivität zu den oben genannten Tätigkeiten.
Unter der Bedingung, dass die gesetzlich definierten Kriterien eingehalten werden, darf eine Managementgesellschaft eine oder mehrere ihrer Aufgaben an spezialisierte Dienstleister übertragen.
Investmentfonds in Form einer Kapitalanlagegesellschaft mit variablem Grundkapital (Société d’investissement à capital variable - SICAV) oder einer Kapitalanlagegesellschaft mit fixem Grundkapital (Société d’investissement à capital fixe - SICAF) haben die Wahl, entweder eine Managementgesellschaft einzusetzen, oder als selbstverwaltete Investmentgesellschaft zu agieren.
Anforderungen der Bankenaufsicht
Jede Managementgesellschaft mit Sitz in Luxemburg muss durch die Bankenaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zugelassen werden. Eine der Auflagen ist, dass die Managementgesellschaft über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ihre Geschäftstätigkeit effizient auszuführen. Auch muss das Management der Gesellschaft nachweislich über die für die Ausübung ihrer Funktion erforderliche Ehrbarkeit und Berufserfahrung verfügen.
Die Zulassung einer Managementgesellschaft durch die CSSF gilt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Eine in Luxemburg ansässige Managementgesellschaft kann auch Fonds verwalten, die unter ausländischem Recht aufgelegt wurden, genauso wie Fonds unter Luxemburger Recht von Managementgesellschaften verwaltet werden können, die ihren Sitz in anderen EU-Staaten oder in Ländern haben, mit denen Luxemburg diesbezüglich ein sog. memorandum of understanding unterzeichnet hat.