OGAW
"OGAW" steht für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Der Begriff nimmt Bezug auf die EU-Direktive 85/611/EG vom 20. Dezember 1985, die zum Ziel hatte, in der EU ein einheitliches reglementarisches Umfeld und damit einen EU-Binnenmarkt für diese Art von Investmentfonds zu schaffen und gleichzeitig ein hohes Maβ an Anlegerschutz zu gewährleisten.
Die Direktive zielt ausschließlich auf Investmentfonds ab, die in Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen investieren, welche an einer anerkannten Wertpapierbörse notiert werden. Außerdem muss es sich um offene Fonds handeln, aus denen die Anleger jederzeit ihr investiertes Kapital wieder abziehen können. Darüber hinaus müssen die von der Direktive abgedeckten Fonds bestimmte Regeln hinsichtlich Risikodiversifikation, Liquidität der Aktiva und Einsatz von Hebelprodukten in ihrer Anlagestrategie beachten.
Seither versteht man unter OGAWs Investmentfonds, die unter den Anwendungsbereich der EU-Direktive fallen und deren Regeln berücksichtigen.
Ein Investmentfonds, der in Wertpapiere investiert, muss aber nicht zwingend diese Regeln beachten. So kann ein Fonds, der nur in bestimmte Sektoren wie z.B. Biotechnologie investiert, sehr wohl die Regeln zur Risikodiversifikation außer Acht lassen und nur in eine begrenzte Anzahl an Unternehmen investieren. In diesem Fall fällt er jedoch nicht mehr in den Anwendungsbereich der EU-Direktive für OGAWs und profitiert nicht von dem gröβten Vorteil, den diese bietet: dem „europäischen Pass“.
Dieser europäische Pass wird nur OGAWs ausgestellt, also Investmentfonds, die sämtliche Regeln der diesbezüglichen EU-Direktive einhalten. Er erlaubt den Vertrieb des OGAW-Fonds an alle Arten von Anlegern und in allen Mitgliedsländern der EU, sobald dieser von der zuständigen Aufsichtsbehörde eines EU-Landes eine Zulassung erhalten hat.
Da OGAWs damit nicht mehr für jeden einzelnen nationalen Markt in der EU gesondert zugelassen werden müssen, können diese bei deutlich reduzierten Kosten wesentlich schneller aufgelegt werden. Luxemburg hat als erstes Land in der EU die erste europäische Fonds-Direktive in nationales Recht umgesetzt, und so nutzten zahlreiche Schweizer und US-amerikanische Fondsanbieter Luxemburg als Tor zum einheitlichen europäischen Fondsmarkt.
Aufgrund der guten Regulierung der OGAWs und des mit ihnen verbundenen hohen Anlegerschutzes ist dieses Investmentvehikel heute sehr beliebt bei den Anlegern, und dies weit über die Grenzen der EU hinaus. OGAWs, insbesondere solche nach Luxemburger Recht, haben heute einen großen Marktanteil in vielen asiatischen und lateinamerikanischen Ländern. Aus diesem Grund legen immer mehr Assetmanager OGAWs auf, um diese im Rahmen einer globalen Vertriebsstrategie weltweit anzubieten.
Der Finanzplatz Luxemburg ist heute die unbestrittene Nummer Eins beim grenzüberschreitenden Fondsvertrieb.