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      SOPARFI

      1990 hat Luxemburg die europäische Mutter-Tochter Direktive in nationales Recht umgesetzt, anwendbar auf voll steuerpflichtige ansässige Gesellschaften. Seitdem hat sich unter dem Namen "Finanzbeteiligungsgesellschaft" (Société de participations financières - SOPARFI) eine neue Gesellschaftsform entwickelt.

      Eine Soparfi ist keine spezielle Rechtsform, sondern eine gewöhnliche Handelsgesellschaft, die dem Gemeinrecht unterliegt, und zwar dem Gesetz von 1915 über die Handelsgesellschaften. Sie kommt auch nicht in den Genuss besonderer Steuervorteile, sondern ist voll steuerpflichtig. Auch unterliegt ihre Geschäftstätigkeit keinerlei Einschränkungen.

      Eine Soparfi kann jedoch ihre Steuerlast stark reduzieren, indem sie ihre Geschäftstätigkeit auf das Halten von Beteiligungen beschränkt und diese so strukturiert, dass sie von den steuerlichen Regelungen der Mutter-Tochter-Direktive profitiert. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt sie in den Genuss einer Steuerbefreiung einerseits der von ihren Tochterunternehmen ausgeschütteten Dividenden und andererseits der bei einem Verkauf von Beteiligungen erzielten Veräußerungsgewinne. 

      Hingegen unterliegt jede andere Geschäftstätigkeit einer Soparfi der Einkommens- und Mehrwertsteuer.

      Eine Soparfi unterliegt der gleichen Besteuerung wie alle anderen Handelsgesellschaften und sie profitiert auch von den Vorteilen der von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen.

      Die Soparfi unterliegt keiner spezifischen Reglementierung oder prudentiellen Ueberwachung durch die Bankenaufsicht.

      Aufgrund dieser Eigenschaften ist die Soparfi ein interessantes Vehikel zur Verwaltung von Konzernbeteiligungen. Sie ist auch ein beliebtes Instrument zur Finanzierung und Strukturierung von Investitionen in Risikokapital und Private Equity.