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      Bankdienstleistungen

      Neben gängigen Bankdienstleistungen wie Privat- und Immobilienkrediten, Sparkonten, Geldanlagen und Kreditkarten haben sich die Luxemburger Finanzinstitute auf internationale Finanzierungen, Kapitalmarkttransaktionen, Finanzengineering, strukturierte Produkte, das Privatbankgeschäft und Finanzdienstleistungen für große und mittlere Unternehmen spezialisiert.

      Nahezu alle in Luxemburg ansässigen Banken sind Universalbanken und damit gesetzlich autorisiert, alle Arten von Bankgeschäft zu betreiben.

      Das Luxemburger Gesetzt erlaubt auch die Gründung von Pfandbriefbanken, deren Geschäftsaktivitäten allerdings auf diesen Bereich beschränkt sind.

      Neben diesen beiden Arten von Instituten wurden kürzlich Zahlungsinstitute und Abwicklungsinstitute für den elektronischen Zahlungsverkehr gegründet, deren Aktivitäten limitiert sind auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und das Generieren von elektronisch gesicherten Geldsubstituten.

      Die Gründung einer Bank in Luxemburg unterliegt den Regelungen des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor und erfordert die Genehmigung des für den Finanzsektor zuständigen Ministers.

      Alle Luxemburger Banken unterliegen der Bankenaufsicht Commission de surveillance du secteur financier (CSSF).