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      Pfandbriefbanken

      Pfandbriefbanken unterliegen einem speziellen rechtlichen Rahmen, nämlich dem Gesetz vom 21. November 1997 in seiner abgeänderten Fassung. Dieses führt die Pfandbriefbanken in Luxemburg ein und behält allein diesen Banken das Recht vor, Pfandbriefe zu emittieren.

      Ein Pfandbrief ist ein Schuldtitel, der mit einer dafür definierten Deckungsmasse unterlegt ist.

      Das Luxemburger Recht unterscheidet drei Arten von Pfandbriefen:

      • Öffentliche Pfandbriefe (lettres de gage publiques), die durch Forderungen gegenüber Körperschaften öffentlichen Rechts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) besichert oder von ihnen garantiert sind,
      • Hypothekenpfandbriefe (lettres de gage hypothécaires), die durch Realkredite oder dingliche Sicherheiten an einer Immobilie in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der OECD besichert sind, und
      • seit 2008 die Mobiliarpfandbriefe (lettres de gage mobilières), die durch dingliche Rechte und Sicherheiten an beweglichen Vermögenswerten wie Schiffen, Flugzeugen, Booten, Zügen usw. besichert sind. Diese Rechte und Sicherheiten müssen in einem öffentlichen Register in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der OECD eingetragen sein. Die Liste der Sicherheiten stellt keine Einschränkung dar; die Aufsichtsbehörde kann zusätzliche Sicherheiten genehmigen.

      Im Gegensatz zu Asset Backed Securities (ABS) werden Pfandbriefe in der Bilanz der Bank ausgewiesen.

      Die Pfandbriefbanken kommen in den Genuss einer Sonderregelung des Insolvenzrechts, das Pfandbriefinhabern bei Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank einen absoluten Vorrang auf die Deckungswerte des Emittenten einräumt. Aufgrund dieses weitreichenden Anlegerschutzes werden diese Pfandbriefemissionen in der Regel mit einem AAA-Rating ausgezeichnet.

      Dank der sehr internationalen Ausrichtung der luxemburgischen Gesetzgebung können in Luxemburg etablierte Pfandbriefbanken Darlehen an Schuldner in den OECD-Mitgliedsländern ausreichen und folglich eine effiziente Diversifikationspolitik verfolgen. Aus diesem Grund sind luxemburgische Pfandbriefe weniger anfällig für Herabstufungen öffentlicher Schuldner durch Ratingagenturen.