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      Fondsmanagement

      Unter dem Management (gestion) eines Organismus für gemeinsame Anlagen (OGA) versteht der Luxemburger Gesetzgeber die Verwaltung des Portfolios (in Übereinstimmung mit der im Managementreglement festgelegten Anlagepolitik und im alleinigen Interesse der Anteilseigner), sowie die administrative Verwaltung und die Vermarktung des Fonds.

      Aus praktischen Gründen verstehen wir an dieser Stelle unter "Fondsmanagement" ausschlieβlich das Portfoliomanagement, also die Anlageentscheidungen des Fonds, und wir behandeln die beiden anderen Aspekte des Fondsmanagements in getrennten Rubriken. Die gesetzlichen Anforderungen sind in der Tat unterschiedlich.

      So kann das Portfoliomanagement im Gegensatz zur zentralen administrativen Verwaltung des Fonds, die in Luxemburg angesiedelt sein muss, durchaus im Ausland erfolgen. Ein Investmentfonds, der beispielsweise in japanische Aktien investiert, kann seine Anlageentscheidungen demnach sehr wohl von Experten in Tokio treffen lassen.

      In Luxemburg gibt es sowohl das aktive Fondsmanagement, das auf einer eingehenden Analyse und einer rigorosen Auswahl der Aktiva beruht, als auch das passive Management, bei dem lediglich ein Finanzindex nachgebildet wird.