Fondsverwaltung
Die Verwaltung von Investmentfonds umfasst im weitesten Sinne alle Backoffice-Funktionen, insbesondere
- die Buchhaltung des Fonds,
- die Berechnung des Nettoinventarwerts,
- die Berechnung der Wertentwicklung,
- die Erstellung der Geschäftsberichte,
- die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen,
- die Führung des Aktionärsregisters,
- die Verwaltung der Kundenkonten sowie
- die Kommunikation mit den Anteilseignern.
Laut Luxemburger Gesetzgebung müssen die mit der zentralen Verwaltung zusammenhängenden Arbeiten in Luxemburg ausgeführt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine oder mehrere der Verwaltungsaufgaben eines Investmentfonds an Dritte zu übertragen. Luxemburg verfügt über eine Vielzahl an spezialisierten Dienstleistern, die diese Aufgaben übernehmen können:
- Transferagenten, die auf die Orderausführung bei der Zeichnung bzw. dem Rückkauf von Anteilen oder Aktien sowie auf die Verwahrung und die Führung der Aktionärsregister spezialisiert sind,
- Domizilstellen, die dem Fonds ein Domizil und eine Korrespondenzadresse zur Verfügung stellen und Unterstützung bieten bei der Einhaltung der rechtlichen und reglementarischen Vorschriften (Berichtswesen, Durchführung von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen, Pflichtveröffentlichungen, Versand von Informationen an die Anteilseigner etc.)
- Zahlstellen, die die Zahlung von Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen an die Anleger sicherstellen.
Es sei noch hinzugefügt, dass diese spezialisierten Dienstleister ebenfalls eine Genehmigung der Bankenaufsicht benötigen.
Laut Gesetz muss jeder Luxemburger Investmentfonds, unabhängig von seiner Rechtsform, seine Aktiva bei einer Depotbank hinterlegen. Diese Depotbankfunktion umfasst die Verwahrung des Fondsvermögens und die Aufsicht über die Aktiva des Fonds. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes muss der Verwahrer "zu jeder Zeit wissen, wie und wo die Aktiva investiert sind und wo und wie sie verfügbar sind".
Die Jahresberichte und alle anderen vom Gesetz verlangten Berichte müssen von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert werden.