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      Family Offices

      Die klassische Aufgabe eines Family Offices ist es, das Vermögen einer Familie langfristig und über mehrere Generationen hin zu beschützen, zu erhalten und zu vermehren. Neben der Vermögensverwaltung beinhalten die Aktivitäten eines Family Offices die Entwicklung einer Investitionsstrategie, Vermögensstrukturierung, Erbschaftsplanung und Risikomanagement. Administrative Funktionen beinhalten Berichterstattung an Behörden oder Familienmitglieder.

      Regulierung von Family Offices

      Um eine hohe Qualität der Dienstleistungen und optimalen Kundenschutz zu gewähren, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Aktivitäten von Family Offices und die Benutzung des Titels zu regulieren. Das Gesetz vom 21. Dezember 2012 bezüglich Aktivitäten von Family Offices bietet einen rechtlichen Rahmen und behält die Erbringung dieser Dienstleistungen bestimmten regulierten Berufen vor.

      Die Luxemburger Gesetzgebung bezieht sich ausschließlich auf Family Offices, die ihre Dienstleistungen mehreren Familien oder Konzernen, die mehreren Familien gehören (multi-family offices) anbieten. Family Offices, die von einer einzigen Familie gegründet worden sind oder nur eine Familie unterstützen, fallen nicht unter dieses Gesetz. Das Gesetz zielt einzig auf professionelle Beratung und Dienstleistungen in Zusammenhang mit Vermögensverwaltung und Strukturierungen wie Nachlassplanung und Verwaltung ab, sowie auf die Koordinierung von Dienstleistern und deren Leistungsbewertung.

      Aktivitäten bezüglich nicht-finanzieller Vermögenswerte wie die Verwaltung von Gebäuden oder Kunstsammlungen oder anderer wertvoller Gegenstände unterstehen keiner Regulierung. Andere, über das Gesetz nicht regulierte Aktivitäten sind Familienvermögensverwaltungsgesellschaften in Form anderer Rechtsträger. Letztere beinhalten etwa die Rolle von Firmenagenten, Vorstandsmitgliedern einer Stiftung, Treuhändern, Anwälten oder gerichtlich ernannten Amtspersonen.

      Zugelassene Berufe

      Das Gesetz behält die Aktivitäten von Family Offices folgenden regulierten Berufen in Luxemburg vor:

      • Kreditinstitutionen
      • Anlageberater
      • Vermögensverwalter
      • Gewerbetreibende des Finanzsektors (Specialised Financial Sector Professionals (PSF)), die als Zustellungsbevollmächtigte berechtigt sind
      • PSFs, die berechtigt sind Dienstleistungen anzubieten wie die Eingliederung oder Verwaltung von Firmen
      • Anwälte
      • Notare
      • Steuerberater
      • Wirtschaftsprüfer
      • PSFs, die als Family Offices zugelassen sind

      Alle anderen Dienstleister, welche die Aktivitäten eines Family Offices gemäß des Gesetzes ausüben wollen, brauchen eine spezielle Zulassung der Aufsichtsbehörde des Finanzsektors (Commission de Surveillance du Secteur Financier – CSSF).