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      Rentenfonds

      Um seine Pensionsverpflichtungen zu finanzieren, kann es für einen Arbeitgeber sinnvoll sein, eine eigenständige juristische Struktur zu schaffen, anstatt auf eine Gruppenversicherung oder eine interne Versorgungsregelung (und eine damit verbundene Bildung von Rückstellungen) zurückzugreifen.

      Luxemburg bietet Unternehmen drei verschiedene Modelle an, die insbesondere den Bedürfnissen multinationaler Unternehmen und ins Ausland entsandter Arbeitnehmer gerecht werden:

      Den "Fonds CAA", ein Pensionsfonds, welcher der Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances unterliegt; die Altersvorsorge-Spargesellschaften mit variablem Kapital (Société d'Epargne-Pension à Capital Variable - SEPCAV) und die Altersvorsorge-Sparvereinigung (Association d'Epargne-Pension - ASSEP). Letztere unterliegen jeweils der Bankenaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF).

      Jede dieser Strukturen muss von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Gemäß den Bedingungen der EU-Direktive über Pan-Europäische Pensionsfonds kann ein Luxemburger Pensionsfonds ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch die zuständige luxemburgische Behörde in der gesamten EU tätig werden.

      Während diese Fonds jeweils von den Aufsichtsbehörden des Landes genehmigt und beaufsichtigt werden, in dem die Fonds ihren Sitz haben, kommen die Sozialgesetzte desjenigen Landes zur Anwendung, auf dessen Territorium der Pensionsfonds tätig wird, d.h. am Sitz des Unternehmens, für welches der Pensionsfonds das betriebliche Altersversorgungssystem verwaltet.

      SEPCAVs und ASSEPs sind Strukturen mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit und decken Pensionsleistungen sowie Zusatzleistungen im Falle von Tod oder Invalidität ab.

      Eine SEPCAV ist eine Gesellschaftsform, in der die Mitglieder Aktionäre der Gesellschaft werden. Wesentliches Kennzeichen ist das variable Kapital (nach dem Modell eines Investmentfonds des Typs SICAV) und die Beschränkung seiner Aktionäre auf einen im voraus definierten Personenkreis. Zum Zeitpunkt des Pensionsantritts eines Teilhabers schüttet die SEPCAV die eingezahlten Beiträge und die mit ihnen erwirtschafteten Erträge als Einmalzahlung aus. Eine SEPCAV kann demnach ausschlieβlich als Träger für beitragsorientierte Versorgungssysteme verwendet werden.

      Im Gegensatz dazu ist die ASSEP eine Vereinsstruktur mit dem Ziel, in einem Pensionsreglement klar definierte Rentenzahlungen zu garantieren. Sie verpflichtet sich, Renten- oder Einmalzahlungen an die Beitragszahler zu leisten. Diese sind Gläubiger des Pensionsfonds. Die ASSEP-Struktur muss für leistungsbezogene Vorsorgesysteme verwendet werden, kann aber auch für beitragsbezogene Versorgungspläne oder sogar zur Finanzierung dieser beiden Arten von Versicherungsplänen innerhalb einer einzigen juristischen Struktur (nach dem Umbrella-Konzept) herangezogen werden. Eine ASSEP kann auch Leistungen im Sterbefall oder bei Invalidität anbieten. Für diesen Fall müssen entweder entsprechende Rücklagen gebildet oder eine Rückversicherung abgeschlossen werden.