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      Banken

      Das Luxemburger Gesetz erlaubt die Gründung mehrerer Arten von Banken:

      • die Universalbank, die jede Art von Bankgeschäft ausüben darf (nahezu alle Banken in Luxemburg sind Universalbanken)
      • die Pfandbriefbank, deren Aktivität auf die Ausgabe von Pfandbriefen beschränkt ist.

      Neben diesen beiden Arten von Banken gibt es das Statut des Zahlungsinstituts und das des E-Geld-Instituts, deren Aktivitäten sich auf  die Abwicklung des Zahlungsverkehrs bzw. das Generieren von elektronisch gesicherten Geldsubstituten beschränken.

      Die Banken in Luxemburg haben sich auf das internationale Kreditgeschäft, das Privatkundengeschäft und Finanzdienstleistungen für große und mittlere Unternehmen spezialisiert.

      Die Tätigkeit der Vermögensberatung und -verwaltung darf auch von unabhängigen Anlageberatern und Vermögensverwaltern ausgeübt werden. Jede dieser natürlichen oder juristischen Personen, die gewerblich tätig ist, muss das Statut eines Gewerbetreibenden des Finanzsektors (Professionnel su secteur financier – PSF) haben und unterliegt - genauso wie die Finanzinstitute -  der Zulassung und Überwachung durch die Bankenaufsicht Commission de surveillance du secteur financier (CSSF).