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      Finanzexperten

      Als Reaktion auf die zunehmende Spezialisierung der Akteure des Finanzsektors hat der luxemburgische Gesetzgeber den durch das Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor geschaffenen Status der „Gewerbetreibenden des Finanzsektors (Professionnel du secteur financier - PSF) schrittweise auf eine Reihe von Dienstleistern erweitert, die mit dem Finanzsektor verbunden sind oder diesen ergänzen. Alle natürlichen oder juristischen Personen, die gewerbliche Aktivitäten im Finanzsektor ausüben, unterliegen der Zulassung und Aufsicht durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Damit wollte der Gesetzgeber die Auslagerung nicht strategisch wichtiger Tätigkeiten fördern und gleichzeitig ein hohes Qualitätsniveau der erbrachten Dienstleistungen sowie die im Finanzsektor verlangte Vertraulichkeit gewährleisten.

      Die PSF werden in folgende Kategorien unterteilt:

      • Anlagefirmen:
        Anlageberater, Finanzmakler, Kommissionäre, Vermögensverwalter, Gewerbetreibende, die auf eigene Rechnung handeln, Market Maker, feste Übernehmer (preneurs fermes), Vertriebsgesellschaften von Anteilen an Investmentfonds (OGA), Finanzintermediäre, Investmentgesellschaften, die ein multilaterales Handelssystem (Multilateral Trading Facility - MTF) in Luxemburg nutzen,
      • bestimmte Gewerbetreibende des Finanzsektors, die keine Anlageunternehmen sind:
        (Registerführer, gewerbliche Verwahrstellen von Finanzinstrumenten, Betreiber eines in Luxemburg zugelassenen geregelten Marktes, Betreiber von Zahlungssystemen oder Clearingsystemen für Wertpapiertransaktionen, Devisenhändler, Forderungsinkasso, Gewerbetreibende, die Kreditgeschäfte oder Wertpapierleihgeschäfte tätigen, Gewerbetreibende, die Geldtransferdienstleistungen erbringen, Verwalter von Anlagefonds, Verwalter von OGA, die nicht im Einklang mit den OGAW-Richtlinien stehen,
      • PSF, die eine gewerbliche Aktivität im Finanzsektor oder eine der damit verbundenen oder ergänzenden Tätigkeiten ausüben:
        Domizilierungsstellen für Gesellschaften, Gewerbetreibende, die Dienstleistungen im Rahmen der Gründung und Verwaltung von Gesellschaften erbringen, Kundenkommunikationsstellen (agents de communication à la clientèle), Verwaltungsstellen des Finanzsektors, Betreiber von primären IT-Systemen des Finanzsektors, Betreiber von sekundären IT-Systemen und Kommunikationsnetzen des Finanzsektors.