Wirtschaftsprüfer
In Luxemburg dürfen ausschliesslich zugelassene Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften gesetzliche Abschlussprüfungen und die ihnen per Gesetz anvertrauten und vorbehaltenen Aufgaben durchführen. Der Zugang zum Berufsstand ist durch das Gesetz vom 18. Dezember 2009 über den Beruf des Abschlussprüfers, welches das Gesetz vom 28. Juni 1984 in seiner jeweils gültigen Fassung ersetzt, streng geregelt. Die Titel "Abschlussprüfer" und "Prüfungsgesellschaft" werden von der Commission de surveillance du secteur financier (CSSF) verliehen.
Die zugelassenen Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften müssen von den geprüften Unternehmen unabhängig sein. Sie dürfen nicht am Entscheidungsprozess in den geprüften Unternehmen teilhaben. Sie dürfen auch keine gesetzliche Prüfung der Rechnungslegung vornehmen, wenn zwischen dem Abschlussprüfer / der Prüfungsgesellschaft und dem geprüften Unternehmen eine finanzielle oder geschäftliche Verbindung, ein Arbeitsverhältnis oder eine andere direkte oder indirekte Verbindung gleich welcher Art besteht, einschliesslich der Erbringungen anderer Dienstleistungen als der Abschlussprüfung.
Institut des réviseurs d'entreprises
Die in Luxemburg zugelassenen Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften sind verpflichtet, dem Institut des réviseurs d’entreprises (IRE) beizutreten. Dieses per Gesetz gegründete Vertretungsorgan besitzt eine Zivilpersönlichkeit und hat unter anderem für die Anwendung der Vorschriften des Berufsstandes sowie für die Einhaltung der Berufspflichten und Normen durch seine Mitglieder Sorge zu tragen.
Alle zugelassenen Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften unterliegen der öffentlichen Aufsicht durch die CSSF.