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      Alternative Investmentfonds

      Diejenigen Investmentfonds Luxemburger Rechts, welche nicht in den Anwendungsbereich der Europäischen Direktive 2009/65/EG bezüglich Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren fallen, werden durch Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen reguliert.

      Für einige Arten von Investmentfonds hat der luxemburgische Gesetzgeber einen speziellen rechtlichen Rahmen geschaffen:

      Für Organismen für gemeinsame Anlagen luxemburgischen Rechts, die alternative Anlagestrategien verfolgen, hat die Finanzaufsicht CSSF spezielle Regeln erstellt.