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      OGAW

      Die Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) luxemburgischen Rechts werden durch Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen reguliert. Dieses hat die Europäische Direktive 2009/65/CE über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in Luxemburger Recht umgesetzt und das Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen abgeändert.