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      Vermögensverwalter

      Alle juristischen und natürlichen Personen, die den Beruf des Vermögensverwalters, Wealth Managers oder Anlageberaters ausüben, müssen das Statut des Professionellen Dienstleisters des Finanzplatzes (Professionnel du secteur financier – PSF) annehmen. Genau wie die Finanzinstitute unterliegen sie einer Zulassung und der Aufsicht durch die Luxemburger Finanzaufsicht (CSSF).

      Die Zulassungsbedingungen und die Regeln zur Ausübung der oben genannten Berufe sind durch das Gesetz vom 5. April 1993 zum Finanzsektor in der jeweils gültigen Fassung geregelt.