Versicherungen & Rückversicherungen
Die Luxemburger Versicherungsgesellschaften unterliegen zwei Gesetzestexten: dem Gesetz vom 6. Dezember 1991 über den Versicherungssektor und der Großherzoglichen Verordnung vom 14. Dezember 1994.
Die Texte regeln unter anderem die Zulassung von Versicherungsgesellschaften und deren Geschäftstätigkeit, die Aufgaben und die Funktionsweise der Versicherungsaufsicht (Commissariat aux Assurances) und die Modalitäten der Dienstleistungsfreiheit luxemburgischer Unternehmen in einem anderen Staat der Europäischen Union.
Das Gesetz gibt den Akteuren des Finanzplatzes außerdem vor, das Berufsgeheimnis zu respektieren und ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraute vertrauliche Informationen zu wahren. Der gleiche Text beinhaltet klare Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.